Beitrags-Ordnung

gültig ab: 01.07.2023

Neue Beitragsordnung gültig ab 01.07.2023 
Beschluss der Mitgliederversammlung des Lausitzer Handballvereins Hoyerswerda e.V. vom 16.05.2023

  1. Auf der Grundlage des § 5 Abs. 3 der Satzung vom 10.11.2016 erhebt der Lausitzer Handball Verein Hoyerswerda e.V. von seinen Mitgliedern Beiträge. Die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen dienen der Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke und Aufgaben, insbesondere:
  • der Mitgliederverwaltung
  • der Sportversicherung
  • der Beitragszahlung an den Landessportbund Sachsen e.V.
  • der Beitragszahlung an den Handball-Verband Sachsen e.V.
  • der Beitragszahlung an den Kreissportbund Landkreis Bautzen e.V.
  • der Beitragszahlung an den Sportbund Lausitzer Seenland Hoyerswerda e.V.
  • der Gewährleistung des Trainings- und Wettkampfbetriebes.
  1. Ab dem 01.07.2013 werden nachfolgende Beitragssätze erhoben:
  • Aktive Mitglieder über 18 Jahre = 20,00 €
  • Aktive Mitglieder über 18 Jahre (ermäßigt mit Nachweis) – Studenten, Azubis, Bundesfreiwilligen-dienst, Schüler und Bürgergeld-Empfänger = 12,00 €
  • Aktive Mitglieder unter 18 Jahre (Kinder und Jugendliche) = 12,00 €
  • Passive Mitglieder = 15,00 €
  • Passive Mitglieder über 18 Jahre (ermäßigt mit Nachweis) – Studenten, Azubis, Bundesfreiwilligen-dienst, Schüler und Bürgergeld-Empfänger = 12,00 €
  1. Die Einzahlung der Beiträge erfolgt im SEPA-Bankeinzugsverfahren, wodurch die Beitragskassierung erheblich vereinfacht wird. Die Beitragsabbuchung wird in der Regel zu folgenden Terminen   vorgenommen:
  • Jahresbeitrag -> Februar für das Kalenderjahr
  • Halbjahresbeitrag -> Februar für das 1. Halbjahr | August für das 2. Halbjahr
  • Quartalsbeitrag > Februar für das 1. Quartal | Mai für das 2. Quartal | August für das 3. Quartal | November für das 4. Quartal

 

  1. Bei Nichtteilnahme am SEPA-Bankeinzugsverfahren wird auf Grund des hohen manuellen Aufwandes eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 EUR je Einzahlungsvorgang erhoben, wenn durch den Verein eine Rechnung gelegt werden muss.
  2. Jedes Neumitglied hat mit der ersten Beitragszahlung eine Aufnahmegebühr zu entrichten. Sie beträgt für Erwachsene (ab 18 Jahre) 15,00 Euro und für Kinder und Jugendliche 10,00 Euro.
  3. Für Neumitglieder, die im laufenden Kalenderjahr dem Verein gemäß § 4 Absatz 1 der Satzung beitreten, gilt die  Zahlungsverpflichtung  ab dem 1. des jeweiligen Monats, in dem durch Beschluss des Vorstandes  gemäß § 4 Absatz 1 der Satzung des Vereins der Beitritt erfolgte.
  4. Für den Austritt aus dem Verein gelten die Festlegungen gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung des Vereins, die eine Austrittsfrist von 1 Monat zum Quartalsende vorsehen.
  5. Der Versicherungsschutz eines Mitgliedes im Schadensfall ist gefährdet, wenn durch Verschulden  des Zahlungspflichtigen keine termingerechte Beitragszahlung gemäß Punkt 3 dieser Beitragsordnung erfolgte oder unbegründete Rückbuchungen durch den Zahlungspflichtigen vom Konto des Vereins vorgenommen wurden. In diesen Fällen erfolgt durch den Schatzmeister des Vereins eine kostenfreie Mahnung. Ab der zweiten Mahnung wird eine Gebühr von  jeweils 10,00 EUR erhoben.
  6. Wird durch den Zahlungspflichtigen innerhalb eines Monats nach der letzten Mahnung keine Begleichung des ausstehenden Mitgliedsbeitrages und eventueller Mahngebühren gegenüber dem Verein vorgenommen, erfolgt auf der Grundlage der Satzung des Vereins und mit Beschluss des Vorstandes der Ausschluss aus dem Verein. Die Pflicht zur Zahlung des ausstehenden Mitgliedsbeitrages durch den Zahlungspflichtigen bleibt unter Berücksichtigung des § 5 Absatz 3 der Satzung bestehen.
  7. Die festgelegten Mitgliedsbeiträge können unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Vereins auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung neu beschlossen werden.
  8. Die Neufassung der Beitragsordnung tritt zum 01.07.2023 in Kraft.
    Hoyerswerda, den  16.05.2023

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