§1 Geltungsbereich
Diese Ordnung gilt nur für die Trainer/Übungsleiter, Kampf-und Schiedsrichter sowie Mitgliedern des Vorstandes, die im Auftrag des Vereins tätig sind.
§2 Übernahme der Kosten
- Der Verein übernimmt maximal 50 % der Kosten für die Weiterbildung des unter § 1 genannten Personenkreises, wenn diese im Interesse des Vereins liegt und vor dem Weiterbildungstermin an die Geschäftsstelle schriftlich eingereicht wurde. Ein Rechtsanspruch zur Aus-und Weiterbildung kann nicht geltend gemacht werden. Erfolgt keine Anmeldung gegenüber der Geschäftsstelle, wird der finanzielle Zuschuss nicht gewährt. Die Entscheidung über die Teilnahme an einer Weiterbildung trifft der Präsident in Abstimmung mit der Schatzmeisterin, wenn der Anteil des Vereins an den Teilnehmergebühren den Betrag von 200 Euro nicht übersteigt. Liegt der Vereinsanteil der Teilnehmergebühr über 200 Euro entscheidet darüber der Gesamtvorstand bis zu einer Höhe von 300 Euro. Eine Bezuschussung von mehr als 300 Euro ist ausgeschlossen.
- Kostenfreie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gelten grundsätzlich als genehmigt. Die Anmeldung zur Teilnahme hat grundsätzlich über die Geschäftsstelle zu erfolgen.
§3 Vorlage der Teilnahme an der Aus- und Weiterbildungsmaßnahme
- Durch den Teilnehmer ist nach Abschluss der Aus-und Weiterbildungsmaßnahme eine Teilnahmebestätigung in der Geschäftsstelle abzugeben, welche die Grundlage für die Bezuschussung ist.
- Wurden bestimmte Qualifikationsmaßnahmen (z.B. Erreichung der Lizenz-Stufe) erfolgreich abgeschlossen, ist ein Duplikat in der Geschäftsstelle einzureichen.
§4 Reise- und Übernachtungskosten sowie Tagegeld
Für die Übernahme der Kosten ist die Reisekostenverordnung anzuwenden.
§5 In-Kraft-Treten
Diese Ordnung wurde durch den Vorstand am 19.09.2018 beschlossen und tritt am Tag seiner Beschlussfassung in Kraft.
Schröter (Präsident), Fleck (Vizepräsident), Zaunick (Schatzmeisterin)