Kassen-Ordnung

gültig ab: 19.09.2018

§1 Geltungsbereich

Die Kassenordnung regelt die Kassengeschäfte des Lausitzer Handballvereins Hoyerswerda e.V. Der Verein betreibt eine Hauptkasse.

§2 Kassenverantwortlicher und Kassenführung

Für die Hauptkasse ist die Schatzmeisterin in Zusammenarbeit mit der Kassenverantwortlichen zuständig. Sie wird von der stellv. Geschäftsstellenleiterin als Kassenverantwortliche verwaltet.

Die Kassenverantwortliche gewährleistet persönlich:

  • die Nachweisführung und Verwaltung nach kaufmännischen Prinzipen
  • die zeitnahe Führung eines Kassenbuchs
  • die Einhaltung des festgelegten Kassenlimits
  • die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen beim Transport von Bargeld
  • die protokollarische Übergabe des Bargeldes bei Vertretung oder Ausscheiden.

Die Kassenverantwortliche hat die Kassenordnung gegen schriftlichen Nachweis zur Kenntnis zu nehmen.

 

 §3 Kassenzeiten

Die Kassenzeiten werden wie folgt festgelegt:

  • Dienstag von 10:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr

 

§4 Kassenlimit 

Das Kassenlimit beträgt 1.000 Euro. Wird das Kassenlimit überschritten, ist die Differenz zum festgelegten Limit innerhalb von 2 Werktagen auf das Konto des Vereins einzuzahlen.

§5 Vorschüsse 

Ausgezahlte Vorschüsse sind innerhalb von 14 Werktagen bei der  Kassenverantwortlichen abzurechnen. Erfolgt dies nicht, ist die Kassenverantwortliche verpflichtet, dies der Schatzmeisterin mitzuteilen.


§6 Bargeldverkehr

Bargeldeinzahlungen sind von der Kassenverantwortlichen entgegenzunehmen, Bargeldauszahlungen von ihr zu tätigen. Die Annahme und Ausgabe von Bargeld erfolgt in der Hauptkasse. Nebenkassen sind unzulässig. Der Empfang von Bargeld ist sofort zu quittieren. Schecks und Wertpapiere dürfen nicht angenommen werden. Die Ausgabe von Bargeld ist nur gegen Beleg bis zur Höhe des Kassenlimits zulässig.

Ein Beleg sollte folgendes enthalten:

  • Belegart (Einnahme, Ausgabe) und Kennzeichen des Ausstellers (Unterschrift, Stempel, Briefkopf, laufende Nummer)
  • Bezeichnung des Vorganges, Mengen- und Wertangaben
  • Datum der Ausstellung
  • Unterschrift der Person, die für die Belege „sachlich und rechnerische Richtigkeit“ zeichnet sowie die Zahlungsanweisung verantwortlich ist
  • Genaue und verständliche Angabe des Verwendungszwecks
  • Bevor Auszahlungen erfolgen, sind die Belege sachlich und rechnerisch durch die Kassenverantwortliche zu prüfen und abzuzeichnen und die Auszahlung vorzunehmen

§7 Sicherheitsbestimmungen und Haftung

Das Bargeld oder geldwerte Mittel des Vereins sind ständig unter Verschluss zu halten und so aufzubewahren, dass ein Zugriff durch Unbefugte nicht möglich ist.

Jede Person, die Bargeld oder geldwerte Mittel des Vereins empfängt, aufbewahrt oder verwaltet, haftet bei schuldhafter Pflichtverletzung nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in voller Höhe des Wertes.

 

§9 Inkrafttreten

Diese Ordnung wurde durch den Vorstand am 19.09.2018 beschlossen und tritt am Tag der Beschlussfassung in Kraft.

Schröter (Präsident), Fleck (Vizepräsident), Zaunick (Schatzmeisterin)

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